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6 minutes reading time (1144 words)

Felix Czecks letztes Ultimatum an Schaefer Weyh

Felix Czeck
Eisfelder Strasse 41
98646 Hildburghausen

An das
Amtsgericht Meiningen
Lindenallee 15
98617 Meiningen

Klage

In Sachen

des

Klägers, Felix Czeck, Eisfelder Strasse 41, 98646 Hildburghausen,

 

gegen -

gesetzlicher Betreuer Schaefer-Weyh, Bad Salzungen

Beklagter zu 1*)

Beklagter zu 1aα) Zur angeblichen Schuldenrueckzahlung vom Beklagten entnommenes Kapital vom Commerzbankkonto des Klaegers in Hoehe von ca. 700 Euro, ohne dass ein rechtskraeftiger Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 BGB vorliegt, eine Ruecksprache mit dem Klaeger oder im Nachhinein eine Vorlage von Quittungen stattgefunden hat. Von der Illegalitaet der Geldentnahme abgesehen ist es dem Klaeger darueber hinaus diagnoseunabhaenig auf der Basis von Intuition und Menschenkenntnis nur moeglich ausschliesslich ein Indiz fuer betruegerische Absicht in einem solchem Handlungsmuster des Beklagten zu erkennen. Darueberhinaus muss wegen seitens des Klaegers bestehenden dringenden Verdacht gegen den Beklagten das Motiv geprueft werden, warum der Beklagte diesen vom vernunftorientierten Gericht insbesondere wegen seitens des Klaegers in Aussicht gestellter nicht minder vernumftorientierter freiwilliger Schuldenrueckzahlungsmoral als unnoetig abgelehnten Einwilligungsvorbehalt trotz dieses vom Klaeger signalisierteten Zugestaendnisses ueberhaupt einzufordern fuer noetig befand. Haelt er den Klaeger wegen seiner Vorgeschichte und seines Fremdeinfluessen zugeschriebenen Sturzes aus dem 4. Stock fuer ein praedestiniertes leichtes Opfer und spielt im Hinterkopf bereits mit der Realisation einer groessenwahnsinnigen Dystopie von zunaechst schleichender dann galoppierender Versklavung und Enteignung ganzer Bevoelkerungsschichten insbesonderer Idealisten?

Beklagter zu 1aβ) Der Klaeger hat den Beklagten mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass Teile der Ihm insbesondere seitens Firmen angelasteten Schulden nicht rechtskraeftig sind. Dazu gehoeren Forderungen seitens git HUB, Telekom und Wayfair. Da der Beklagte diesbezueglich auf eine Rueckmeldung verzichtete und den Klaeger somit in Ungewissheit ueber Verwendung des in 1aα) genannten Kapitals liess, fordert der Klaeger eine Untersuchung zur Klaerung des Sachverhalts. Es ist zu pruefen, ob gesetzlich nicht anerkannte Schulden zurueckgezahlt worden sind, bzw. ob allein diese misstrauensschuerende Antiinformationspolitik gegenueber dem Klaeger eine "mutwillige bis terroristische Zerstoerung des staatsbuergerlichen Vertrauens" mit eventuell bisweilen fahrlaessiger Koerperverletzung unter duldender bis intentioneller Billigung der Verschlimmerung der diagnostizierten "Paranoiden schizophrenen Psychose" des Klaegers darstellt.

Sollte sich darueber hinaus noch eine betruegerische Absicht mit realisierter Unterschlagung beweisen lassen, bzw. sollte die Abweichung  bezueglich der empfohlenen Unterbringung gegen den Rat der medizinisch-psychologischen Sachverstaendigen fuer "offene" wider nicht besserer Fachkenntnis seitens des Beklagten in eine "geschlosse" Unterbringung, sich als intentionelle Enteignungsschikane niederer krimineller Motive auch gegen Famile und Freunde des Klaegers erweisen, muss eine Erhoehung des Schadensersatzvolumens zugunsten des Klaegers erwogen werden.


git HUB) kam es zu einer nachtraeglichen Abweichung der Zahlungsmodalitaet in Form einer fuer den Klaeger nicht finanzierbaren jaehrlichen Abrechnung, anstatt der gewaehlten monatlichen. Der Klaeger trat daraufhin offiziell innerhalb der Kuendigungsfrist vom Kaufvertrag zurueck und wendete sich an das Konfliktmanagement des Zahlungsanbieters Paypal.

Telekom) Schickte fuer den damaligen Telefonvertrag des Klaegers eine 600 Euro Rechnung, obwohl eine SMS Flat bestand und Sondernummern gesperrt waren.

Wayfair) Verlangte vom Klaeger einen bereits bezahlten Schreibtisch erneut zu bezahlen.
.

Beklagter zu 1b) Die Zahlung der Grundsicherung am X. 2020 fuer den Klaeger ist unkommentiert ausgeblieben. Auf Nachfrage erlaeuterte der Beklagte es laege noch keine Kostenbewilligung vor und es stuende somit kein Geld zur Verfuegung. Hier ist zu pruefen, ob die Zahlung ersatzweise von Herrn Schaefer-Weyhs allgemeinem Betreuungsbudget haette vorgenommen werden muessen bzw. im Falle des Versaeumnisses nicht schon laengst haette nachgezahlt werden muessen.

Beklagter zu 1c) Im Rahmen der vom Beklagten angeordneten und vom Klaeger insbesondere vom Aspekt "geschlossen" als hoechst unwuenschenswert empfundenen Unterbringung, entfiel fuer den Klaeger in seiner Profession als ausgebildeter Mediengestalter dadurch wochenlang der Zugriff auf sein Computerarbeitsgeraet, welches sich noch in seiner Wohnung in Meiningen befand. Auf dringlichste Bitten bezeuglich der Herbeischaffung des Computers reagierte der Beklagte kuehl bis gleichgueltig und stellte eine Wartezeit von mehreren Monaten in Aussicht. Obwohl er bei einer Gelegenheit diese Wohnung inspizierte und daraufhiin zu einem Termin bei dem Klaeger in der geschlossenen Unterbringung sowiso vorbeikam, ignorierte er diese fuer den Klaeger wichtige berufliche als auch emotional relevante Anforderung. Der Klaeger betrachtet dieses Verhalten und den Vorfall indikativ fuer eine Schikane- und Stigmatisierungspolitik gegen ihn, welche den Rehabilitations- und Integrationsanspruch des karritativen Auftrags fuer ihn nicht nur verfehlt, sondern ins Gegenteil verkehrt.  .

Beklagter zu 1d) Akteneinsicht in Klaegerdaten betreffende Buchhaltung und Erlauterung des anfechtbaren Verhaltens zugrundeliegender Motive vom Klaeger beim Beklagten am 06.02.2021 eingefordert.

Beklagter zu 1e) Der Klaeger bat den Beklagten ca. im April 2020 im Rahmen der Schuldentilgung, der Zahlung von zuvor bestellten selbstgestalteter Visitenkarten in Hoehe von ca. 130 Euro Prioritaet einzuraumen, um seinem Anspruch als Mediengestalter Ausdruck zu verleihen als auch attraktiver Kanditat fuer Auftragsvergaben zu sein. Der Beklagte bevorzugte jedoch offensichtlicherweise das Kapital anderweilig einzusetzen.

Beklagter zu 2)

beantrage ich in eigener Sache

erhebe ich Klage mit dem Antrag:

1*. Den Beklagten zu verurteilen, Schadensersatz und Schmerzensgeld fuer psychische Greul als auch fuer daraus nachhaltige Beeintraechtigungen der psychischen Stabilitaet mit Einschraenkung der Erwerbsfaehigkeit, daraus resultierenden an den Kläger 5000,- Euro zuzüglich Zinsen i.H.v. 5-%-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.[§ 288/§ 291 BGB]

[2. Festzustellen, dass der Klageanspruch zu 1 aus vorsätzlich begangenen unerlaubten betruegerischen Handlungen mit der billigenden Inkaufnahme der Zerstoerung des staatsbuergerlichen Vertrauens des Klaegers herrührt, welche als Folgerichtigkeit zwecks Wiederherstellung besagten staatsbuergerlichen Vertrauens nur die gaenzliche Aufhebung jeglichen Betreuungsverhaeltnisses und vordergruendig karritativer, in der Haupsache jedoch grundrechtseinschraenkender Freiheitsberaubung darstellenden Schikane, nach sich ziehen muss . Des weiteren, dass der vorangegangene Unfall des Klaegers bis zu einem gewissen Auspraegungsgrad auf unsachgemaessen Gebrauch von diaetischen Stimualanzien zurueckzufuehren waehre, als auch dem Einfluss von Mindcontrolling perverser und krimineller Intentionen seitens bestimmter Klienten und Personals des Sozialwerks Meiningen, weshalb fuer den Beklagten mildernde Umstaende im Falle seiner wahrheitsgemaessen Aussage als medialer Kronzeuge im Folgeprozess gegen die "hirnmverbrannte nekromongische Psychomafia" des Sozialwerks Meiningen geltend gemacht werden koennen und sollen.]

Für den Fall der Anordnung eines schriftlichen Vorverfahrens und den Fall dass die Verteidigungsbereitschaft nicht angezeigt wird, beantrage ich den Erlass eines entsprechenden Versäumnisurteils.[§ 331 Abs.3 S. 1 ZPO]

Begründung:

A

Bereits in Anklagepunkten Beklagter zu 1aα) bis ...1e) begruendet dargelegt, beziehungsweise durch Vorlage frisierte Bilanzen seitens des Beklagten hinsichtlich 1d) noch wesentlich weniger zumutbare Geduldsueberstapazierung gegen einen angenehmen fuer alle Beteiligten nachhaltig vorteilhaften bis nachsichtigen Verlauf des sich anbahnenden Zivilprozesses darstellende Offensichtlichkeit.

Beweis:

  • Zeugenaussage des vorhergehenden gesetzlichen Betreuers Theumers bezueglich Leistungsruckzahlungzeitpunkt und Hoehe des Betrags
  • Bankauszuege
  • Schuldenrueckzahlungsbeleg / Quittung seitens des Beklagten: ausstehend

Ueber das Ausmass an materiellem Schaden der anfechtbaren Buchhaltung, entstand am Wohlempfinden sowie Image des Klaegers durch Selbstentscheidungskompetenzeinschraenkung stigmatisierenden Aspraegungsgrades ein seelischer und wirtschaftlicher Schaden, dessen Wiedergutmachung nur in einem Urteil zugunsten des Klaegers im Rahmen von Angemessenheit und Gerechtigkeit in Form einer Zahlung von mindestens 5000 Euro vom Beklagten an den Klaeger Ausdruck finden kann.

Beweis: Sachverständigengutachten, Anlage K1

Die Beklagten haften dem Kläger als Gesamtschuldner gem. §§ 7, 18 StVG i.V.m. § 3 Ziff. 1 u. 2 PflVG und §§ 823, 249 ff BGB auf den entstandenen wirtschaftlichen und seelischen Schaden

Die Beklagt(en?) zu 2) haben den Unfall alleine verursacht und verschuldet. Für den Kläger war der Unfall unabwendbar.

Gez.
Felix Czeck

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